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Künstliche Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten, um Prozesse zu unterstützen, Ideen weiterzuentwickeln und Inhalte effizienter zu gestalten. Gleichzeitig legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Qualität und einen verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien.
KI unterstützt unsere Arbeit, ersetzt jedoch nicht die menschliche Verantwortung. Veröffentlichte Inhalte und getroffene Entscheidungen bleiben stets unter der Verantwortung unserer Mitarbeitenden.
Wir können KI-gestützte Anwendungen insbesondere zur Unterstützung folgender Bereiche einsetzen:
Dabei verstehen wir künstliche Intelligenz als unterstützendes Werkzeug. Inhalte werden vor einer Veröffentlichung durch verantwortliche Mitarbeitende geplant, geprüft, bewertet und freigegeben.
Wenn eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist oder für das Verständnis eines Inhalts erforderlich ist, weisen wir transparent auf den Einsatz von KI hin.
Hierfür verwenden wir unter anderem folgende Hinweise:
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzanforderungen gemäß Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act).
Diese Regelungen sehen unter anderem Transparenzhinweise bei bestimmten KI-generierten oder KI-veränderten Inhalten sowie bei direkten Interaktionen mit bestimmten KI-Systemen vor.
Nicht jeder Inhalt, der mit Unterstützung von KI erstellt wurde, muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend sind Art, Zweck und Wirkung des jeweiligen Inhalts.
Deepfakes und täuschend echte Bilder, Videos oder Stimmen
KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte müssen offengelegt werden, wenn sie reale oder plausibel reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse so darstellen, dass sie fälschlich authentisch wirken könnten. Der Hinweis muss für Menschen klar sichtbar oder hörbar sein, bloße Metadaten reichen für veröffentlichende Unternehmen nicht aus. Bei Kunst, Satire oder erkennbarer Fiktion darf die Kennzeichnung dezenter erfolgen.
Chatbots und KI-Sprachassistenten
Kommuniziert ein KI-System direkt mit Kunden oder anderen Personen, muss grundsätzlich von Beginn der ersten Interaktion an erkennbar sein, dass es sich um KI handelt. Das gilt etwa für Website-Chatbots oder automatisierte Telefonassistenten. Eine Kennzeichnung entfällt nur, wenn der KI-Charakter ohnehin offensichtlich ist.
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Personen müssen außerdem informiert werden, wenn sie einem KI-System zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung ausgesetzt sind.
KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit beispielsweise über Politik, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Wirtschaft, Wissenschaft oder gesellschaftlich relevante Entwicklungen informieren und ohne echte menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden.
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